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August 2010

Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale

Ein Arbeitnehmer kann als Werbungskosten auch die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen. Hierfür ist eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 €/Entfernungskilometer anzusetzen. Hierdurch ist auch die Leasingsonderzahlung bei Leasingbeginn abgegolten. Sie kann also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten Pkw für Auswärtstätigkeiten und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, kann er eine Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des Pkw zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören. Ein sofortiger steuerlicher Abzug der Leasingsonderzahlung ist jedoch nicht möglich, soweit der Arbeitnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrags die Kraftfahrzeugkosten nach pauschalen Kilometersätzen geltend macht. Durch die Pauschale sind ebenfalls sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Kosten abgegolten.

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