Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze zum 1.10.2022 im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu.
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