Laden Sie Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ein, können Sie dafür Betriebsausgaben und Vorsteuer geltend machen. Allerdings prüft das Finanzamt genau, ob das Essen tatsächlich rein beruflich war. Außerdem brauchen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg. Alle wichtigen Infos zu Bewirtungskosten erfahren Sie in diesem Video.
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