Geldwäschemeldung bei Immobilienkauf

Änderung der Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.2.2025
Hausgeldzahlung in Erhaltungsrücklagen

Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig