Die Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland weiter zu. Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltungen laut statistischem Bundesamt in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt. Mit weiteren Steigerungen in den kommenden Jahren ist schon aufgrund des demografischen Wandels zu rechnen.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der steuerlichen Gestaltung von Nachfolge- oder testamentarischen Regelungen, sondern sind auch den Nachfolgern, Erben oder Beschenkten bei der Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen und den damit in Zusammenhang stehenden Bewertungen behilflich.
Unsere Leistungen
Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
Bewertung von Grundstücken aller Art
Bewertung von Betriebsvermögen
steuerliche Optimierung bei alternativen Bewertungsmethoden
Bewertung in Erbbaurechtsfällen oder bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden
Begleitung streitiger Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt